Schwangerschaft und Selbstständigkeit: Wie kannst du dich und deine Firma absichern?
Schwangerschaft und Selbstständigkeit: Wie kannst du dich und deine Firma absichern?
Wenn du selbstständig bist und schwanger wirst oder eine Schwangerschaft planst, stellen sich viele Fragen: Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Wie sichere ich mein Einkommen? Was passiert mit meinem Business?
Dieser Text wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Wir teilen ihn hier auf unserer Website, damit du dich besser informieren und rechtzeitig absichern kannst – denn gerade in der Selbstständigkeit ist Wissen ein wichtiger Schutz.
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es besondere Versicherungen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Künstlerinnen und Publizistinnen: Sie sind durch die Künstler-Sozialkasse abgesichert. Von der Künstler-Sozialkasse bekommen sie Mutterschutz-Leistungen.
- Landwirtinnen: Für Landwirtinnen gibt es die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau“.Sie haben damit Anspruch auf eine Hilfe im Betriebs- und Haushalt.
Die Regeln für diese Berufsgruppen sind hier nicht alle aufgenommen.
Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Selbstständige müssen selbst aktiv werden. Das gilt vor allem für Gründerinnen und Selbstständige, die wenig verdienen.
Bist du selbstständig? Dann gibt es für dich keine gesetzlichen Vorschriften, wann du arbeiten darfst. Das heißt: Es gibt für dich keine Beschäftigungsverbote wie für angestellte Arbeitnehmerinnen.
Du musst in dieser Zeit selbst vorsorgen. Und du musst deine Entscheidungen eigenverantwortlich treffen. Das bedeutet: Du entscheidest selbst:
- Bis wann arbeite ich vor der Geburt?
- Ab wann arbeite ich nach der Geburt?
- Wie viel arbeite ich?
- Welche Arbeiten kann ich (noch) machen?
Dabei solltest du Folgendes berücksichtigen:
- Wie geht es mir und meinem Baby gesundheitlich?
- Wie viele Rechnungen muss ich jeden Monat zahlen?
- Habe ich Angestellte oder Auszubildende, die ich bezahlen muss?
- Habe ich Aufträge, die während der Mutterschutzzeit fertiggestellt werden müssen?
- Wie sieht meine finanzielle Situation aus? Wie viel Geld habe ich zur Verfügung?
Als Selbstständige hast du Anspruch auf Elterngeld für die Zeit nach der Geburt. Für die Mutterschutzzeit gibt es mittlerweile auch eine Möglichkeit zur finanziellen Absicherung: Du kannst eine zusätzliche Versicherung abschließen – entweder bei deiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
In der Mutterschutzzeit bekommst du dann:
- von der gesetzlichen Krankenversicherung: Krankengeld
- von der privaten Krankenversicherung: Krankentagegeld
Wichtig ist: Du musst diese Versicherung rechtzeitig abschließen (siehe unten Frage 3 zu den Fristen).
So bist du selbst finanziell abgesichert. Aber was ist mit deinem Unternehmen? In der Mutterschutzzeit kannst du vielleicht gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Vielleicht darfst du keine schweren Tätigkeiten übernehmen. Das wirkt sich auf dein Unternehmen aus: Weniger Einnahmen, weniger Umsatz – aber trotzdem laufende Kosten, Rechnungen, Gehälter und Verträge, die erfüllt werden müssen.
Wie kannst du dich und dein Unternehmen absichern?
Dazu findest du hilfreiche Infos in den folgenden Abschnitten. Die Abschnitte 1 bis 3 sind jeweils in zwei Teile unterteilt:
- Teil a) für die gesetzliche Krankenversicherung: Krankengeldversicherung
- Teil b) für die private Krankenversicherung: Krankentagegeldversicherung
Deshalb: Bereite dich gut vor! Und informiere dich rechtzeitig, wie und wo du Unterstützung bekommen kannst. Das ist besonders wichtig für zwei Gruppen: Gründerinnen und Selbstständige, die vor der Schwangerschaft nur wenig oder gar nichts verdient haben.
Wie kannst du dich und dein Unternehmen absichern?
Dazu findest du hilfreiche Infos in den folgenden Abschnitten. Die Abschnitte 1 bis 3 sind jeweils in zwei Teile unterteilt:
- Teil a) für die gesetzliche Krankenversicherung: Krankengeldversicherung
- Teil b) für die private Krankenversicherung: Krankentagegeldversicherung
Selbstständige müssen in Deutschland eine Kranken-Versicherung haben. Sie sind entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert. Damit sind sie aber nicht für die Mutterschutz-Zeit abgesichert.
Für die Mutterschutz-Zeit brauchen Sie eine zusätzliche Versicherung. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Das hängt davon ab, wo Sie krankenversichert sind.
a) Gesetzliche Kranken-Versicherung / Krankenkasse
Krankengeld-Versicherung
Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert? Dann sind Sie Mitglied in einer Krankenkasse. Dort brauchen Sie zusätzlich eine Krankengeld-Versicherung. Nur dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld und Mutterschafts-Geld für Selbständige.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- die Wahl-Erklärung
- den Wahltarif
Wahl-Erklärung
Die eine Möglichkeit ist: Sie entscheiden sich für eine Wahl-Erklärung.
Das heißt: Sie entscheiden sich für den Anspruch auf
- das gesetzliche Krankengeld und
- Mutterschafts-Geld
Gesetzliches Krankengeld heißt: Sie bekommen Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung, also nach 6 Wochen. Sie bekommen Krankengeld,
- wenn Sie wegen einer Krankheit nicht arbeiten können oder
- wenn Sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten können.
Außerdem haben Sie Anspruch auf Mutterschafts-Geld für Selbständige, wenn Sie im Mutterschutz sind. Dies Mutterschafts-Geld bekommen Sie für alle Tage des Mutterschutzes.
Kosten
Durch die Wahl-Erklärung wird Ihr Beitrag höher. Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von Ihrem beitragspflichtigen Einkommen ab. Liegt Ihr Einkommen über 1.178,33 Euro? Dann zahlen Sie ohne Wahl-Erklärung 14,0 Prozent Beitrag plus einem Aufschlag Ihrer Krankenkasse. Mit der Wahl-Erklärung sind es 14,6 Prozent plus einem Aufschlag Ihrer Krankenkasse. Im Jahr 2025 sind das mit Wahlerklärung höchstens 33,08 Euro mehr pro Monat.
Antrag
Damit Sie Mutterschafts-Geld bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag schicken Sie an Ihre Krankenkasse. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung mit dem Termin der Geburt. Diese Bescheinigung bekommen Sie von
- Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
- Ihrer Hebamme
Fragen
Haben Sie dazu Fragen? Denn wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Dort sagt man Ihnen,
- wann Sie den Antrag stellen müssen
- welche Nachweise über Ihr Einkommen Sie brauchen
- was sonst noch wichtig ist, wenn Sie den Antrag stellen
Wahltarif
Die andere Möglichkeit ist: Sie entscheiden sich für einen Wahltarif. Sie können den Wahltarif statt der Wahl-Erklärung abschließen, wenn Ihre Krankenkasse das anbietet. Sie können mit einem Wahltarif aber auch das gesetzliche Krankengeld ergänzen.
Sie erinnern sich? Das gesetzliche Krankengeld bekommen Sie ab dem 43. Tag der Krankschreibung, also nach 6 Wochen. In den 6 Wochen können Sie nicht arbeiten. Sie verdienen also weniger oder nichts. Deshalb kann ein Wahltarif hilfreich sein. Damit bekommen Sie das Krankengeld früher.
Es gibt unterschiedliche Wahltarife. Manchmal zahlt die Krankenkasse schon ab dem 8. Tag der Krankschreibung. Manchmal zahlt sie ab dem 15. oder dem 22. Tag. Eine kurze Frist kann helfen, wenn Sie vor oder nach dem Mutterschutz nicht arbeiten können.
Durch manche Wahltarife wird das Krankengeld höher als das gesetzliche Krankengeld. Das beträgt 70 Prozent des Brutto-Arbeits-Einkommens oder 90 Prozent des Netto-Arbeits-Einkommens (vgl. Frage 2a). Sehen Sie sich die Bedingungen in Ihrem Vertrag an.
Kosten
Der Wahltarif kostet mehr: Ihr Beitrag wird höher oder Sie müssen eine Extra-Prämie zahlen. Die Wahltarife kosten unterschiedlich viel. Das hängt von der Krankenkasse ab.
Krankengeld – gut zu wissen
Achtung – Folgendes ist wichtig:
- Die Höhe des Krankengeldes hängt von Ihrem Einkommen ab.
Machen Sie mit Ihrer Firma noch keinen Gewinn? Oder machen Sie mit Ihrer Firma nur wenig Gewinn? Das ist ein Problem, wenn Sie krank sind oder wenn Sie im Mutterschutz sind. Sie bekommen dann nämlich kein oder nur wenig Krankengeld. Und Sie bekommen kein oder nur wenig Mutterschafts-Geld. - Bei Krankschreibung gibt es zu Beginn kein Krankengeld.
Erst muss die vereinbarte Frist vorbei sein.
Generell ist eine Schwangerschaft kein Grund für eine Krankschreibung. Sie können aber wegen Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben. Sie haben zum Beispiel starke Rückenschmerzen. Vielleicht können Sie deshalb nicht arbeiten. Dann können Sie sich krankschreiben lassen. Das ist auch mehrfach möglich.
Achtung: Sind die Gründe für die Krankschreibung unterschiedlich? Dann gibt es das Krankengeld jedes Mal erst,- • wenn die gesetzliche Frist von 42 Tagen vorbei ist oder
- • wenn die mit dem Wahltarif gewählte Frist vorbei ist.
- Der Vertrag für die Wahl-Erklärung oder den Wahltarif läuft mindestens 3 Jahre. Vorher können Sie den Vertrag nicht beenden. Sie können aber vorher einen neuen Vertrag abschließen. Damit können Sie die Bedingungen ändern.
Ein Beispiel:
Sie haben sich zunächst für die Wahl-Erklärung entschieden. Das bedeutet: Sie bekommen das Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung. 2 Jahre später werden Sie schwanger. Nun möchten Sie die Frist verkürzen. Sie möchten schon früher Krankengeld bekommen, zum Beispiel ab dem 8. Tag der Krankschreibung. Dann schließen Sie zusätzlich einen Vertrag für einen entsprechenden Wahltarif ab. Dieser Vertrag gilt dann wieder 3 Jahre. - Sind Sie familienversichert, das heißt sind Sie kostenfrei in der Krankenkasse ihres Ehe- oder ihres eingetragenen Lebenspartners oder -partnerin mitversichert?
Dann bekommen Sie kein Mutterschafts-Geld.
Zusätzliche Versicherung in der privaten Kranken-Versicherung
Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert? Dann haben Sie noch eine andere Möglichkeit: Sie können zur privaten Kranken-Versicherung gehen. Dort schließen Sie eine zusätzliche Versicherung für die Mutterschutz-Zeit ab: die Krankentagegeld-Versicherung. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
b) Private Kranken-Versicherung
Krankentagegeld-Versicherung
Sind Sie in der privaten Kranken-Versicherung versichert? Dann brauchen Sie dort eine Krankentagegeld-Versicherung. Ohne eine Krankentagegeld-Versicherung bekommen Sie kein Geld, wenn Sie in der Mutterschutz-Zeit sind. Außerdem bekommen Sie von der Krankentagegeld-Versicherung Geld, wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können.
Wenn Sie nur wegen Ihrer Schwangerschaft krankgeschrieben sind, muss die Krankenversicherung kein Krankentagegeld zahlen. Aber Ihre Versicherung kann im Tarif vorsehen, dass sie in diesem Fall Krankentagegeld zahlt. Das steht in Ihrem Vertrag.
Sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert? Das heißt: Sie sind Sie Mitglied in einer Krankenkasse. Dann können Sie mit der privaten Kranken-Versicherung sprechen und eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie können das private Krankentagegeld zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Krankengeld vereinbaren. Dann können Sie durch Krankengeld und Krankentagegeld zusammen mehr Geld bekommen.
- Sie können auf die gesetzliche Krankengeld-Versicherung verzichten und nur eine private Krankentagegeld-Versicherung vereinbaren. Dann sollten Sie das private Krankentagegeld entsprechend höher wählen.
Höhe des Krankentagegeldes
Wie viel Krankentagegeld bekommen Sie, wenn Sie eine Krankentagegeld-Versicherung haben? Das können Sie selbst bestimmen. Das steht in Ihrem Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung. Sie können mit Ihrem Versicherer später auch eine andere Höhe des Krankentagegeldes vereinbaren.
Wichtig: Das Krankentagegeld darf nicht höher sein als Ihr tatsächliches Netto-Einkommen.
Kein Krankentagegeld zu Beginn der Mutterschutz-Zeit
Sie bekommen das Krankentagegeld nicht für alle Tage in der Mutterschutz-Zeit. Zu Beginn der Mutterschutz-Zeit bekommen Sie in der Regel nichts. Sie müssen erst eine Frist abwarten. Diese Frist heißt: Karenzzeit. Die Karenzzeit gilt bei Krankheit, aber auch für die Mutterschutz-Zeit. Wie lang die Karenzzeit ist, können Sie selbst mit Ihrem Versicherer vereinbaren. Das können 3 Tage sein. Das können aber auch mehr Tage sein. Die Karenzzeit steht in Ihrem Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung.
Beitrag
Für die Krankentagegeld-Versicherung müssen Sie einen Beitrag zahlen. Dieser Beitrag hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Er hängt davon ab,
- wie hoch das Krankentagegeld sein soll
- ab wann das Krankentagegeld ausgezahlt werden soll (Karenzzeit)
- wie alt Sie sind, wenn der Vertrag beginnt
- ob Sie gesund sind oder bestimmte Krankheiten haben, wenn Sie den Vertrag abschließen
Antrag
Damit Sie in der Mutterschutz-Zeit Krankentagegeld bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag schicken Sie an Ihre private Kranken-Versicherung. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung mit dem Termin der Geburt. Diese Bescheinigung bekommen Sie von
- Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
- Ihrer Hebamme
Weitere Leistungen der privaten Kranken-Versicherung
Viele private Kranken-Versicherungen haben noch weitere Leistungen für Schwangere und junge Mütter. Manche private Kranken-Versicherungen bieten zum Beispiel eine Haushalts-Hilfe an. Am besten sehen Sie in den Vertrag mit Ihrer privaten Kranken-Versicherung. Dieser Vertrag heißt: Krankheitskosten-Vollversicherung.
Haben Sie dazu Fragen? Denn wenden Sie sich an Ihre private Kranken-Versicherung. Dort sagt man Ihnen,
- wann Sie den Antrag stellen müssen
- welche Nachweise Sie brauchen
- was sonst noch wichtig ist, wenn Sie den Antrag stellen.
Krankentagegeld – gut zu wissen
Achtung – Folgendes ist wichtig:
- Die Höhe des Krankentagegeldes hängt von Ihrem Einkommen ab.
Macht Ihre Firma noch keinen Gewinn? Oder macht Ihre Firma nur wenig Gewinn? Das kann ein Problem sein, wenn Sie krank sind oder wenn Sie in der Mutterschutz-Zeit sind. Sie bekommen dann nämlich kein oder nur wenig Krankentagegeld. - Bei Krankschreibung gibt es zu Beginn kein Krankentagegeld.
Erst muss die vereinbarte Frist (Karenzzeit) vorbei sein.
Generell ist eine Schwangerschaft kein Grund für eine Krankschreibung. Sie können aber während Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben. Sie haben zum Beispiel starke Rückenschmerzen. Vielleicht können Sie deshalb nicht arbeiten. Dann können Sie sich krankschreiben lassen. Das ist auch mehrfach möglich.
Achtung: Sind die Gründe für die Krankschreibung unterschiedlich? Dann gibt es das Krankentagegeld jedes Mal erst, wenn die vereinbarte Frist (Karenzzeit) vorbei ist. - Informieren Sie sich darüber, wie Sie Ihr Krankentagegeld nachträglich ändern können.
Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ist manchmal nicht einfach so möglich. Ihr Tarif kann bestimmte Voraussetzungen wie eine Gesundheitsprüfung dafür vorsehen. Fragen Sie Ihre Versicherung, wann und wie Sie Ihr Krankentagegeld später erhöhen können. Am besten fragen Sie das, bevor Sie den Vertrag abschließen.
a) Gesetzliche Kranken-Versicherung / Krankenkasse
Mutterschafts-Geld so hoch wie Krankengeld
Bei der gesetzlichen Kranken-Versicherung gilt: Das Mutterschafts-Geld für Selbständige ist so hoch wie das Krankengeld. Das heißt: Sie bekommen 70 Prozent Ihres Brutto-Arbeits-Einkommens oder 90 Prozent Ihres Netto-Arbeits-Einkommens. Der niedrigere Wert ist entscheidend.
Wo finden Sie Ihr Arbeits-Einkommen? Das steht normalerweise in Ihrem letzten Einkommensteuer-Bescheid unter „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“. Vielleicht haben Sie aber keinen Einkommensteuer-Bescheid. Dann muss die gesetzliche Kranken-Versicherung selbst herausfinden, wie hoch Ihr Arbeits-Einkommen ist. Dazu können Sie zum Beispiel Ihr Finanzamt fragen.
Höchstgrenze für das Mutterschafts-Geld für Selbständige
Ihr Arbeits-Einkommen wird nur bis zu einer bestimmten Grenze berücksichtigt. Diese Grenze heißt: Beitragsbemessungs-Grenze. Sie ist gesetzlich festgelegt. Und sie wird jedes Jahr neu bestimmt. Danach richtet sich die Höchstgrenze für das Mutterschafts-Geld für Selbständige. Im Jahr 2025 bekommen Sie höchstens 183,75 Euro pro Tag.
b) Private Kranken-Versicherung
Sie legen die Höhe des Krankentagegeldes selbst fest
Mit der Krankentagegeld-Versicherung können Sie sich in der Mutterschutz-Zeit absichern. Denn in dieser Zeit arbeiten Sie nicht. Oder Sie arbeiten weniger. Dann verdienen Sie weniger. Das ist für die private Krankentagegeld-Versicherung ein Versicherungsfall. Das heißt: Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt. Dabei kommt es auf Ihren Vertrag mit der privaten Kranken-Versicherung an. In dem Vertrag legen Sie mit der Versicherung fest,
- wie hoch Ihr Krankentagegeld sein soll
- ab wann Sie bei Krankheit oder auch in der Mutterschutz-Zeit Krankentagegeld bekommen.
Höchstgrenze für das Krankentagegeld
Es gibt eine Höchstgrenze für das Krankentagegeld. Das heißt: Sie bekommen nicht unbegrenzt viel Krankentagegeld. Die Grenze wird durch Ihr Netto-Einkommen bestimmt. Schauen Sie in die Tarifunterlagen zu Ihrem Vertrag. Dort steht, welches Einkommen als Netto-Einkommen angesehen wird. Entscheidend ist in der Regel Ihr Netto-Einkommen in den 12 Monaten vor der Mutterschutz-Zeit. Davon wird das durchschnittliche Netto-Einkommen pro Tag ausgerechnet. Im Zweifel fragen Sie Ihre private Kranken-Versicherung.
In der Mutterschutz-Zeit gilt: Sie dürfen insgesamt nicht mehr Geld bekommen als Ihr voriges Netto-Einkommen. Dabei werden das Krankentagegeld und andere Leistungen zusammengerechnet.
Bei den zusätzlichen Versicherungen müssen Sie verschiedene Fristen beachten. Die Fristen hängen von Ihrer Versicherung ab.
a) Gesetzliche Kranken-Versicherung / KrankenkasseZu Beginn der Versicherung: Wartezeit meist höchstens 3 Monate
Eine Krankengeld-Versicherung können Sie sie nicht sofort in Anspruch nehmen. Sie müssen erst warten. Diese Wartezeit ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Meist sind es höchstens 3 Monate. Sie können auch kurzfristig eine Krankengeld-Versicherung abschließen. Das ist noch kurz vor Beginn der Mutterschutz-Zeit möglich. Voraussetzung dafür ist: Sie sind nicht krankgeschrieben, wenn Sie den Vertrag abschließen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Wartezeiten. Denn die Wartezeiten haben Einfluss darauf, ab wann Sie als Selbständige das Mutterschafts-Geld bekommen können.
Krankschreibung: Krankengeld nach der festgelegten Frist,
Mutterschutz-Zeit: Mutterschafts-Geld ab dem 1. Tag
Ein Beispiel: Die Wartezeit ist vorbei. Sie werden krank und gehen zum Arzt. Der Arzt schreibt Sie krank. Zunächst bekommen Sie kein Krankengeld. Sie müssen eine bestimmte Frist abwarten. Erst dann bekommen Sie das Krankengeld. Sie legen diese Frist im Vertrag mit der Krankenkasse fest. Das kann ab dem 43. Tag der Krankschreibung sein. Das kann aber auch früher sein. Diese Frist ist für die Auszahlung des Mutterschafts-Geldes für Selbständige nicht wichtig. Sie ist aber wichtig, wenn Sie wegen der Schwangerschaft krank werden und deswegen krankgeschrieben werden.
Vertragsdauer mindestens 3 Jahre
Der Vertrag mit der vereinbarten Frist läuft mindestens 3 Jahre. Sie können aber auch kurzfristig einen anderen Vertrag abschließen, der eine kürzere Frist hat (vgl. dazu Frage 1, Punkt a zu Wahl-Erklärung und Wahltarif, insbesondere Nr. 2).
Ein Beispiel:
Sie schließen Ihre Krankengeld-Versicherung am 1. Januar 2025 ab. In Ihrem Vertrag steht eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt: Ihre Wartezeit ist am 31. März 2025 vorbei. Außerdem haben Sie folgenden Wahltarif vereinbart: Sie bekommen Krankengeld ab dem 15. Tag der Krankschreibung.
Der Termin der Geburt ist der 1. Juni 2025. Die Mutterschutz-Zeit geht vom 20. April bis 27. Juli 2025. Die Frist für das Krankengeld in Ihrem Wahltarif ist nicht wichtig. Sie bekommen Mutterschafts-Geld ab dem 1. Tag der Mutterschutz-Zeit.
© BMWK
b) Private Kranken-Versicherung
Zu Beginn der Versicherung: Wartezeit bis zu 8 Monate möglich
Es gibt Muster-Bedingungen für die Krankentagegeld-Versicherung. Diese Muster-Bedingungen hat der PKV-Verband geschrieben. Viele private Kranken-Versicherungen richten sich danach. In den Muster-Bedingungen gibt es die folgende Regelung für das Krankentagegeld während der Mutterschutz-Zeit: Zu Beginn der Versicherung gibt es eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Versicherungsvertrags-Gesetz steht: Die Wartezeit darf kürzer als 8 Monate sein. Sie darf aber nicht länger sein. Es kommt also auf Ihren Tarif an.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie das vereinbarte Krankentagegeld bekommen. Es ist deshalb wichtig, die Krankentagegeld-Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Wenn Sie schwanger sind, ist es normalerweise zu spät. Sie haben dann in der Mutterschutz-Zeit keinen Anspruch auf Krankentagegeld.
Bitten Sie verschiedene private Kranken-Versicherungen um Angebote für die Krankentagegeld-Versicherung. Achten Sie auf die Wartezeit. Haben Sie schon eine Krankentagegeld-Versicherung?
Dann prüfen Sie, welche Wartezeit Sie haben.
Mutterschutz-Zeit / Krankheit: Krankentagegeld erst nach Karenzzeit
Außerdem ist wichtig: Sie bekommen das Krankentagegeld nicht für alle Tage der Mutterschutz-Zeit. Zu Beginn der Mutterschutz-Zeit bekommen Sie in der Regel nichts. Sie müssen erst eine Frist abwarten. Diese Frist heißt Karenzzeit. Sie gilt bei Krankheit, aber auch in der Mutterschutz-Zeit. Wie lang die Frist ist, vereinbaren Sie mit Ihrer privaten Kranken-Versicherung. Die Dauer der Frist steht dann im Vertrag. Es sind in der Regel mindestens 3 Tage.
Die Frist ist wichtig, wenn Sie krank werden. Sie ist auch in der Mutterschutz-Zeit wichtig. Deshalb sollte die Karenzzeit nicht zu lang sein.
Ein Beispiel:
Ihr Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung beginnt am 1. Januar 2025. In Ihrem Vertrag steht eine Wartezeit von 8 Monaten. Dann ist Ihre Wartezeit am 30. August 2025 vorbei. Außerdem haben Sie eine Karenzzeit von 14 Tagen vereinbart.
Fall 1:
Der Termin der Geburt ist der 1. Juni 2025. Die Mutterschutz-Zeit geht vom 20. April bis zum 27. Juli 2025. Das heißt, die Mutterschutz-Zeit ist vorbei, wenn die Wartezeit vorbei ist. Sie bekommen kein Krankentagegeld.
© BMWK
Fall 2:
Der Termin der Geburt ist der 1. November 2025. Die Mutterschutz-Zeit beginnt am 20. September 2025, also nachdem die Wartezeit vorbei ist.
Am 20. September 2025 beginnt dann die Karenzzeit von 14 Tagen. Sie bekommen das Krankentagegeld ab 4. Oktober 2025.
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Als Selbstständige haben Sie Kosten für Ihre Firma. Sie haben zum Bespiel Kosten für:
- Löhne und Gehälter
- Miete
- Strom und Wasser
- Versicherungen
- Kredit- und Leasingverträge
Und Sie haben zum Beispiel Lieferverträge geschlossen. Sie müssen also Waren liefern.
Vor und nach der Geburt können Sie aber vielleicht nicht arbeiten. Oder Sie können nicht jeden Tag arbeiten. Oder Sie können jeden Tag nur ein paar Stunden arbeiten. Sie haben aber die Kosten und die Verträge. Sie wollen die Firma nach der Schwangerschaft weiterführen. Deshalb brauchen Sie eine Lösung, um Ihre Firma abzusichern. Darum müssen Sie sich selbst kümmern.
In Ihrer Firma müssen Sie einiges festlegen/bestimmen für den Fall, dass Sie krank werden. Ähnliches können Sie für die Zeit des Mutterschutzes tun. Sie können zum Beispiel regeln, wer Sie vertreten soll. Und Sie können Vollmachten erteilen.
Für manche Berufsgruppen gibt es gesetzliche Regelungen für die Mutterschutz-Zeit. Dies gilt zum Beispiel für:
- Notarinnen, niedergelassene Ärztinnen, Zahnärztinnen und Psychotherapeutinnen: Sie können sich vertreten lassen. Oder sie können ihre Zulassung ruhen lassen.
- Landwirtinnen in der „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“: Sie bekommen kein Krankengeld. Sie haben stattdessen Anspruch auf eine Hilfe im Betrieb oder im Haushalt.
Damit sie die Hilfe bekommen, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:- Die Firma braucht Unterstützung, um weiterhin bestehen zu können.
- Es gibt in der Firma keine Arbeitnehmer oder Angehörigen, die dort ständig beschäftigt werden.
Zwei Beispiele: Sie sind schwanger und können nicht arbeiten. Oder: Sie können nach der Geburt nicht arbeiten. Was können Sie tun, um Ihre Firma abzusichern?
Sie können sich zum Beispiel eine Vertretung besorgen. Das kann eine Person aus Ihrer Firma sein. Das kann auch jemand Fremdes sein, zum Beispiel ein Interims-Manager. Informationen dazu bekommen Sie hier: Dachgesellschaft Deutsches Interim Management
Achtung: Sie arbeiten in der Mutterschutz-Zeit in Ihrer Firma oder Sie haben eine Vertretung? Dann kann es sein, dass Ihr Anspruch auf Mutterschafts-Geld für Selbständige oder Krankentagegeld teilweise oder vollständig ruht. Das heißt, Sie bekommen eventuell kein oder weniger Geld. Es ist daher wichtig, dass Sie früh mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken-Versicherung sprechen. Fragen Sie:
- Welche Folgen hat es, wenn ich in meiner Firma (mit)arbeite oder eine Vertretung beschäftige?
- Was passiert mit meinem Anspruch?
- Bekomme ich Mutterschafts-Geld für Selbständige oder Krankentagegeld?
- Bekomme ich kein Mutterschafts-Geld oder Krankentagegeld? Bekomme ich nur einen Teil des Geldes?
Zurzeit gibt es keine Versicherung, um Ihre Firma für die Zeit des Mutterschutzes abzusichern. Es gibt zwar Praxisausfall- oder Betriebsausfall-Versicherungen. Da gilt meist: Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sie wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben sind. Und oft gibt es viele Voraussetzungen, zum Beispiel:
- Sie müssen 3 Jahres-Abschlüsse vorlegen. Das heißt: Die Firma muss schon 3 Jahre bestehen. Daher passt diese Versicherung nicht für Gründerinnen.
- Außerdem wird Ihre Gesundheit geprüft. Haben Sie bestimmte Vorerkrankungen, zum Beispiel zu hohen Blutdruck? Dann können Sie die Versicherung nicht abschließen.
Auch die sogenannten variablen Kosten sind nicht abgedeckt. Das sind die Kosten, die vom Verbrauch abhängen. Daher sind sie immer unterschiedlich. Beispiele für variable Kosten sind die Kosten für
- Strom und Heizung
- Material
Daher ist es wichtig, dass Sie genügend Geld zurücklegen.
Sie brauchen Informationen zum Krankengeld der gesetzlichen Kranken-Versicherung / Krankenkassen?
Diese Informationen finden Sie
- auf der Webseite des Bundesministeriums der Gesundheit (Informationen für Mitglieder der gesetzlichen Kranken-Versicherung)
- beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
- direkt bei Ihrer Krankenkasse
Sie brauchen Informationen zur Krankentagegeld-Versicherung der privaten Kranken-Versicherung?
Diese Informationen finden Sie
- auf dem Serviceportal der Privaten Krankenversicherung (PKV)
- direkt bei Ihrer privaten Kranken-Versicherung
Sie brauchen erste Informationen, wie Sie sich absichern können?
Diese Informationen bekommen Sie zum Beispiel auch bei
- Ihren Kammern und Berufs-Verbänden
- Netzwerken
Sie können sich auch beim Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung, den Beratern Ihrer DIHK oder den ZDH-Betriebsberatern beraten lassen. Oder Sie sprechen Ihren IHK-Berater oder einen Betriebsberater des ZDH an.
Informationen finden Sie darüber hinaus
- auf der Gründerplattform oder einem Gründerplattform-Partner in der Nähe
- auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); hier gibt es Grafiken, Checklisten und eine Beratungssuche (nach Postleitzahlen)
- auf https://infotool-familie.de/zum-tool/ (damit können Sie Leistungen für Angestellte finden)
- auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- bei Mutterschutz für Alle! e.V. (hier gibt es einen Rechner und ein Erklärvideo)
- beim Bündnis „Mutterschutz für Selbstständige“
- bei ver.di (die Bestellung der Broschüre ist für Personen, die nicht Mitglied bei ver.di sind, kostenpflichtig)
💡SIE gründet Tipp:
Verpasse nicht die Gelegenheit, dich intensiver mit dem Thema Mutterschutz und Selbstständigkeit auseinanderzusetzen. In einem offenen Online-Talk am 24.04.2025 um 19:00 Uhr spricht Johanna Röh, Mitgründerin des Vereins Mutterschutz für Alle! e.V., über die Herausforderungen, Lücken im System und konkrete Lösungsansätze – verständlich, praxisnah und mit viel Raum für deine Fragen.
Egal, ob du selbst betroffen bist, dich politisch engagierst oder einfach mehr über faire Bedingungen für selbstständige Frauen erfahren möchtest: Sei dabei, informiere dich und bring dich ein!
